nur telefonische Terminvereinbarungen möglich
Nach fachärztlicher Diagnose einer Legasthenie und einem Gutachten nach § 35 a SGB VIII kann die Finanzierung der Förderung vom Jugendamt übernommen werden.
Natürlich besteht ebenfalls die Möglichkeit, diese Förderung privat zu bezahlen. Die Kosten hierfür können von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden.
Unsere Therapeutin Kathrin Kühne verfügt über eine Ausbildung zur Akademischen Lese-Rechtschreibtherapeutin mit Zertifizierung durch den dbs e.V. sowie über eine Lern-Coaching-Ausbildung, die durch nlpaed (Verband für neurolinguistische Verfahren in Bildung und Erziehung) zertifiziert ist. Gerne beraten wir Sie zu unseren Therapiemöglichkeiten und freuen uns auf Ihren Anruf.
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Westerceller Strasse 1
29227
Celle
nur telefonische Terminvereinbarungen möglich
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